„Im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken …“

Urteile sowjetischer Militärtribunale (SMT) in Dresden

*12.7.1929 (Parchim)

Egon Harm

Egon Harm, Fotografie von der Haftkarteikarte, JVA Bautzen
Egon Harm, Haftkarteikarte, Vorderseite, JVA Bautzen
Egon Harm, Haftkarteikarte, Rückseite, JVA Bautzen

Wegen Spionage verurteilt


Egon Harm wuchs in Parchim auf. Nach Beendigung der 8. Klasse absolvierte er eine Ausbildung zum Tischler. Während des Zweiten Weltkrieges wurde er kurz vor der Kapitulation Deutschlands noch zum Reichsarbeitsdienst verpflichtet. Nach Kriegsende fand Egon Harm im erlernten Beruf eine Anstellung in Hamburg. Einer Partei gehörte er nicht an. Er war ledig.

Egon Harm war wahrscheinlich zu Besuch bei Verwandten, als er am 3. Mai 1948 im sächsischen Rochlitz von sowjetischen Sicherheitsorganen verhaftet und in eines der Dresdner Gefängnisse der sowjetischen Geheimpolizei überführt wurde. Nach knapp vier Monaten Untersuchungshaft in Dresden verurteilte ihn das Militärtribunal des Landes Sachsen dort am 25. August 1948 auf der Grundlage von Artikel 58-6, Abschnitt 1 (Spionage) des StGB der RSFSR zu 25 Jahren Haft in einem „Besserungsarbeitslager“. Die Haftstrafe verbüßte Egon Harm im Speziallager Bautzen und der DDR-Strafvollzugsanstalt Bautzen. Am 17. Januar 1954 wurde er nach Parchim zu seinen Eltern entlassen.

Egon Harm flüchtete in die Bundesrepublik und siedelte sich in Ludwigshafen am Rhein an. Dort arbeitete er als Lagerleiter. Er wurde Vater einer Tochter.

Die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation rehabilitierte Egon Harm am 30. Januar 2003 als Opfer politischer Repressionen.


Weitere Dokumente

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Quellen

  • BArch Berlin, DO1/32.0/39739
  • Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, K-513027
  • Justizvollzugsanstalt Bautzen, 369/50
  • Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF), f. 9401, op. 1a, d.194