„Im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken …“

Urteile sowjetischer Militärtribunale (SMT) in Dresden

*2.1.1929 (Dresden) | † 20.3.1952 (Moskau (Gefängnis Butyrskaja))

Heinz Just

Heinz Just, Porträtfotografie, undatiert, Privatbesitz
Heinz Just, Fotografie während der Untersuchungshaft, undatiert, ZA FSB

Für ein paar Westmark in den Tod


Der gelernte Maschinenbau-Praktikant begann im Oktober 1949 ein Studium an der Ingenieurschule für Maschinenbau der Technischen Lehranstalten der Stadt Dresden. Um sich etwas Geld hinzuzuverdienen, arbeitete Heinz Just in den Semesterferien im VEB Edelstahlwerk Döhlen als Schlosser. 1946 war er in die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDP) eingetreten.

Am 1. August 1951 fuhr Heinz Just mit Kommilitoninnen und Kommilitonen zu den III. Weltfestspielen der Jugend und Studenten nach Berlin. Während des knapp zweiwöchigen Aufenthaltes in Berlin lernte er dort ausweislich eines späteren Vernehmungsprotokolls der DDR-Staatssicherheit beim Besuch eines früheren Arbeitskameraden in Westberlin Friedrich Prautsch kennen. Dieser arbeitete gegen das Versprechen, dass man ihm bei der Auswanderung in die Vereinigten Staaten behilflich sein werde, für einen amerikanischen Geheimdienst. Am 4. August 1951 nahm er Heinz Just zu einem Treffen mit. Der amerikanische Agentenführer erkundigte sich bei diesem nach der Stimmung unter den Studenten in Dresden und zeigte besonderes Interesse an der amerikanischen Delegation zu den Weltfestspielen, an Reparationsleistungen Dresdner Betriebe, an Propagandamaterial aus der DDR sowie am Flugbetrieb auf dem Flugplatz in Dresden-Klotzsche. Heinz Just erklärte sich bereit, die gewünschten Informationen zu beschaffen und nach Berlin zu bringen. Während seines Aufenthaltes in Berlin fotografierte er die amerikanische Delegation bei den Weltfestspielen mittels eines Fotoapparates, den Friedrich Prautsch ihm zur Verfügung gestellt hatte. Nach der Rückkehr in Dresden begann Heinz Just, Kennzeichen von sowjetischen Fahrzeugen zu sammeln.

Anfang September verhaftete die Staatssicherheit Friedrich Prautsch. Dieser legte ein umfassendes Geständnis ab und belastete dabei auch Heinz Just und weitere Kontaktpersonen. Daraufhin verhaftete die DDR-Staatssicherheit Heinz Just am 8. September 1951, sechs Wochen vor der Geburt seines Sohnes, an seinem Arbeitsplatz im VEB Edelstahlwerk Döhlen. Nach den Vernehmungen übergab die Staatssicherheit Heinz Just und Friedrich Prautsch am 12. September 1951 an die „Instrukteure“, das heißt an den sowjetischen Geheimdienst MGB. Das Militärtribunal der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland (Feldpostnummer 48240) verurteilte beide am Heiligabend, 24. Dezember 1951 in Dresden auf der Grundlage von Art. 58-6, Abschnitt 1 (Spionage) und Art. 58-11 (konterrevolutionäre Gruppenbildung) des StGB der RSFSR zum Tod durch Erschießen. Weitere Mitverurteilte waren Günter Ferber und Hermann Röllig, die zu Zeitstrafen verurteilt wurden. In seinem Gnadengesuch schrieb Heinz Just: „Ich gedachte mir aus meiner finanziellen Notlage heraus durch Beibringung von ein paar unbedeutenden Nachrichten etwas zu verdienen.“

Anschließend wurde Heinz Just in die Sowjetunion verlegt. Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR lehnte seine Begnadigung am 18. März 1952 ab. Zwei Tage später wurde das Todesurteil im Butyrka-Gefängnis in Moskau vollstreckt. Ein Massengrab auf dem Friedhof Donskoje in Moskau wurde zur letzten Ruhestätte.

Die Eltern von Heinz Just wandten sich nach dem Verschwinden ihres Sohnes mit unzähligen Auskunftsersuchen an deutsche sowie sowjetische Einrichtungen und Personen, darunter an den DDR-Staatspräsidenten Wilhelm Pieck, an den Ministerpräsidenten Otto Grotewohl, an die DDR-Staatssicherheit, an das Deutsche Rote Kreuz sowie an den Präsidenten des Obersten Sowjets der UdSSR. Justs Lebensgefährtin Martha Gottlebe schrieb sogar an die Vereinten Nationen. Substanzielle Antworten bekamen sie nicht. Erst 1962 erhielten die Eltern eine bereits 1959 ausgestellte Sterbeurkunde für Heinz Just ausgehändigt. In ihr war fälschlich beurkundet, er sei am 20. Mai 1954 in der Sowjetunion verstorben.

Die russische Hauptmilitärstaatsanwaltschaft rehabilitierte Heinz Just am 15. Dezember 1998.

Weitere Dokumente

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Quellen

  • Auswärtiges Amt, 506-544.10/ A-L (2000)
  • Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, K-97234
  • Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF), f. 7523, op. 76a, d. 81

Veröffentlichungen

  • "Erschossen in Moskau ..." Die deutschen Opfer des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje 1950-1953, hrsg. von Arsenij Roginskij, Frank Drauschke und Anna Kaminsky, 3. Auflage, Berlin 2008, S. 249
  • Hans Andree/Gaby Zipfel, Der Fall Heinz Just, in: Mittelweg 36, 19 (2010) Februar/März, S. 57-73