„Im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken …“

Urteile sowjetischer Militärtribunale (SMT) in Dresden

*6.8.1922 (Görlitz) | † 28.5.1952 (Moskau (Gefängnis Butyrskaja))

Horst Beeskow

Horst Beeskow, Passfotografie, undatiert, ZA FSB

Militärspionage und Flugblattverteilung führten zur Verurteilung


Der gebürtige Görlitzer Horst Beeskow entstammte einer Arbeiterfamilie. Nach dem Volksschulabschluss machte er eine Ausbildung zum Glasbläser. Anschließend leistete er von 1940 bis 1945 seinen Kriegsdienst während des Zweiten Weltkriegs. Nach Kriegsende arbeitete Beeskow in Weißwasser als Facharbeiter in der Glasfabrik Oberlausitz. Er war verheiratet und hatte einen Sohn.

Bei den Weltfestspielen der Jugend und Studenten im August 1951 in Ost-Berlin kam Beeskow nach sowjetischen Ermittlungsunterlagen in Kontakt mit dem amerikanischen Geheimdienst. Beeskow ließ sich von den Amerikanern anwerben und erhielt nach der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung auch einen Decknamen. In den folgenden zwei Monaten übermittelte er verschiedene Informationen zu sowjetischen Truppenbewegungen und Militärtransporten im Raum Weißwasser sowie zur sowjetischen Kommandantur der Stadt und dem Truppenübungsplatz Nochten. Außerdem verteilte er 150 Flugblätter und konnte im September 1951 Felix Czemerys zur Unterstützung seiner Tätigkeit anwerben.

Beeskows Aktivitäten blieben den Sicherheitsorganen nicht verborgen. Aus Furcht vor einer Verhaftung floh er zunächst am 11. Oktober 1951 nach West-Berlin. Doch schon 15 Tage später kehrte er zurück, um im Auftrag seines amerikanischen Führungsoffiziers sowjetische Truppentransporte bei Döbernitz zu beobachten. Hierbei wurde er am 26. Oktober 1951 beobachtet und verhaftet.

Daraufhin kam Beeskow in sowjetische Untersuchungshaft. Am 27. Februar 1952 fällte das SMT der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland (Feldpostnummer 48240) in der sowjetischen Untersuchungshaftanstalt an der Bautzner Straße in Dresden gegen ihn und seinen Mitangeklagten, dem von ihm angeworbenen Czemerys, das Todesurteil. Grundlage hierfür waren die Tatvorwürfe nach Artikel 58-6, Absatz 1 (Spionage), Artikel 58-10, Absatz 2 (antisowjetische Propaganda) und Artikel 58-11 (Bildung einer illegalen Organisation) des StGB der RSFSR.

Beeskow wurde daraufhin nach Moskau in das Gefängnis Butyrskaja verlegt. Sein Gnadengesuch lehnte das Präsidium des Obersten Sowjets am 24. Mai 1952 ab. Nur vier Tage später wurde das Urteil vollstreckt und seine Asche auf dem Donskoje-Friedhof in Moskau verstreut.

Die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation rehabilitierte Horst Beeskow am 16. November 1998 als Opfer politischer Repressionen.

Weitere Dokumente

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Quellen

  • Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, K-97422
  • Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF), f. 7523, op. 76a, d. 91

Veröffentlichungen

  • "Erschossen in Moskau ..." Die deutschen Opfer des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje 1950-1953, hrsg. von Arsenij Roginskij, Frank Drauschke und Anna Kaminsky, 3. Auflage, Berlin 2008, S. 131
  • Ronny Kabus, "...weine ich täglich um meinen Vater". In der Gewalt Stalins und der SED, BoD, 2. Auflage, Norderstedt 2016, S. 228 f.