„Im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken …“

Urteile sowjetischer Militärtribunale (SMT) in Dresden

*8.8.1928 (Dresden) | † 30.6.1990

Werner Rammer

Werner Rammer mit seiner Mutter, ca. 1953, Privatbesitz Rainer Matrick
Entlassungsschein von Werner Rammer nach seiner Rückkehr aus der Sowjetunion, Privatbesitz

Wegen angeblichen Waffenbesitzes für fünf Jahre nach Workuta


Werner Rammer wuchs als Sohn des Fleischermeisters Reinhard Rammer und dessen Ehefrau Elfriede in Dresden auf. Er besuchte die Volksschule in Döbeln und Leisnig und absolvierte eine Ausbildung zum Werkzeugschlosser in der Döbelner Lehrwerkstatt. Nach einmonatigem Arbeitsdienst geriet er zum Kriegsende in angloamerikanische Kriegsgefangenschaft aus der er im Juni 1945 entlassen wurde. Werner Rammer absolvierte anschließend eine Ausbildung zum Klempner und Installateur in Döbeln, die er mit der Gesellenprüfung abschloss.

Am 15. Mai 1948 wurde er in der Wohnung seiner Mutter in Döbeln unter dem Vorwurf des Waffenbesitzes von sowjetischen Sicherheitsorganen verhaftet und über das sowjetische Untersuchungsgefängnis Grimma in das Gefängnis der sowjetischen Geheimpolizei in der „Villa Bellaria“ nach Radebeul überführt. Nach vier Monaten Untersuchungshaft verurteilte ihn das Militärtribunal der Sowjetischen Militäradministration des Landes Sachsen gemeinsam mit Otto Burke, Rudolf Conrad, Roland Gnauck und Joachim Richter am 22. September 1948 in Dresden auf der Grundlage von Artikel 58-8 (Terror) und Artikel 58-11 (konterrevolutionäre Gruppenbildung) des StGB der RSFSR zu 25 Jahren Haft in einem „Besserungsarbeitslager“. Laut Urteil sollen sie Anfang 1946 in Döbeln eine Untergrundorganisation mit dem Namen „El Arana“ gegründet haben. Ihr Ziel seien unter anderem Anschläge auf Angehörige der sowjetischen Besatzungsmacht gewesen. Bei der Verhaftung seien sieben Pistolen und Munition sichergestellt worden.

Zur Verbüßung der Strafe wurde Werner Rammer über das Speziallager Bautzen in das Sonderlager RetschLag (Workuta) in der Sowjetunion deportiert. Am 28. Dezember 1953 wurde er vorfristig über Fürstenwalde nach Döbeln entlassen.

Die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation rehabilitierte Werner Rammer am 5. Dezember 1994 als Opfer politischer Repressionen.

Weitere Dokumente

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Quellen

  • Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, Isorg-4-1734-20
  • RGWA, f. 461, d. 170582