„Im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken …“

Urteile sowjetischer Militärtribunale (SMT) in Dresden

*10.2.1921 (Dresden) | † 15.9.2018 (Hennef-Uckerath)

Cornelius Trebbin

Cornelius Trebbin, Haftkarteikarte Rückseite, SächsStA-L, 20036 Zuchthaus Waldheim, Nr. 1806
Cornelius Trebbin, Fotografie von der Haftkartei, SächsStA-L, 20036 Zuchthaus Waldheim, Nr. 1806
Cornelius Trebbin, Haftkarteikarte Vorderseite, SächsStA-L, 20036 Zuchthaus Waldheim, Nr. 1806

Wegen „Nichtanzeige eines konterrevolutionären Verbrechens“ verurteilt


Cornelius Trebbin wuchs in einer gutsituierten Familie auf. 1927 wurde er noch minderjährig Besitzer des Rittergutes Maxen bei Dresden und arbeitete als Landwirt. Seit 1939 war Cornelius Trebbin Mitglied der NSDAP. Während des Zweiten Weltkrieges diente er von 1940 bis 1945 als Unteroffizier in der Wehrmacht.

Nach Kriegsende wurde die Familie Trebbin enteignet. Cornelius Trebbin, seit 1946 Mitglied der Liberal-Demokratischen Partei (LDP), wirkte als Betriebsleiter der Deutsche Goldtropfen Tafelölfabrik Dresden in der Seminarstraße 20-22, deren Eigentümer bis zu dessen Tod 1947 sein Vater Otto Trebbin war. Danach übernahm dessen Ehefrau Charlotte Trebbin den Betrieb in ihren Besitz.

Cornelius Trebbin geriet durch seine Tätigkeit für die Stadtgruppe der Liberal-Demokratischen Partei (LDP) Dresden-Blasewitz in das Blickfeld der sowjetischen Besatzungsmacht. Er war Geschäftsführer der Gruppe und lernte während der Vorbereitung der Vorstandswahl im Herbst 1946 durch seine Cousine den späteren Dresdner LDP-Kreissekretär Herbert Täschner kennen. Dieser hatte in seiner Funktion regelmäßig Kontakt zur sowjetischen Militäradministration und vermittelte Cornelius Trebbin den Kontakt zu Joachim Kraner. Joachim Kraner war Geschäftsführer einer anderen LDP-Stadtgruppe und stand in Opposition gegen den LDP-Kreisverband und den LDP-Landesvorstand. Er soll Kontakte zu Geheimdiensten in West-Berlin unterhalten und für den Fall eines bewaffneten Konflikts zwischen den Westmächten und der Sowjetunion Landeplätze für westalliierte Fallschirmspringer erkundet haben. 21 Personen, die in Kontakt zu Kraner standen, darunter Herbert Aurich (geb. 11.03.1911), wurden nach einer Verhaftungswelle im Juli 1948 in zwei Prozessen verurteilt.

Am 24. Juli 1948 nahmen Mitarbeiter der DDR-Staatsicherheit (MfS) Cornelius Trebbin, der sich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub befand, in Kühlungsborn unter dem Vorwurf der „Mitwisserschaft von Spionage“, der „Angehörigkeit zu einer Widerstandsgruppe“ und der „Absicht in einem Krieg gegen die Rote Armee zu kämpfen“ fest und übergaben ihn den sowjetischen Sicherheitsorganen. Nach einem halben Jahr Untersuchungshaft im Gefängnis Münchner Platz Dresden mit mindestens sechs Verhören und Gegenüberstellungen verurteilte ihn das Militärtribunal der Sowjetischen Militäradministration des Landes Sachsen in Dresden am 16. Februar 1949 nach den Artikeln 19-58-8 (Versuch und Vorbereitung terroristischer Handlungen) und 58-12 (Nichtanzeige eines konterrevolutionären Verbrechens) des StGB der RSFSR zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren in einem „Besserungsarbeitslager“. Mitverurteilte im gleichen Prozess waren Herbert Dietrich, Erich Hofmann, Nikolai Lugowoi, Elsa und Curt Salomo, Rudolf Waldenmeier, Erhard Ziegra und Max Zimmermann. Der ehemalige Oberleutnant Gottfried Tittmann, der ebenfalls unter dem Verdacht stand, zur Gruppe „Kraner“ zu gehören, nahm sich während seiner Festnahme das Leben. Die Verurteilung stand im Zusammenhang mit der Zerschlagung von Gruppen in der LDP, die Widerstand gegen die Gleichschaltung zu einer Blockpartei leisteten.

Cornelius Trebbin verbüßte seine Haftstrafe im Speziallager Sachsenhausen und in den DDR-Haftanstalten Untermaßfeld, Brandenburg und Waldheim. Da das Geschäft der Tafelölfabrik in dieser Zeit gänzlich ruhte, mahnte die Industrie- und Handelskammer Sachsen am 28. Februar 1952 die Firmenlöschung im Handelsregister an. Charlotte Trebbin bat um Aufschub der Entscheidung bis Ende des Jahres, da ihr Sohn Cornelius Trebbin zu diesem Zeitpunkt seine Haftstrafe in Waldheim verbüßte, jedoch auf baldige Entlassung hoffe. Cornelius Trebbin wurde jedoch erst am 16. Januar 1954 nach Dresden entlassen.

Die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation rehabilitierte Cornelius Trebbin am 7. September 1995 als Opfer politischer Repressionen.

Weitere Dokumente

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Quellen

  • BArch Berlin, DO1/32.0/39705
  • Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, 5ud-161-95
  • Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF), f. 9409, op. 1, d. 458
  • Staatsarchiv Leipzig (SächsStA-L), 20036 Zuchthaus Waldheim, Gefangenenkartei

Veröffentlichungen

  • Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945-50 e. V. (Hrsg.), Schicksale Sachsenhausener SMT-Verurteilter in Untermaßfeld 1950-54, 2016, S. 66.