„Im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken …“

Urteile sowjetischer Militärtribunale (SMT) in Dresden

*5.4.1928 (Markhausen (heute Kraslice OT Hraničná, CZ))

Egon Zimmermann

Egon Zimmermann, Foto aus der persönlichen Gefangenenakte, RGWA
Erste Seite des von Egon Zimmermann am 19. Februar 1952 in Dresden verfassten Gnadengesuchs, GARF, f. 7523, op. 76a, d. 90, l. 165-167

Als Mitglied der KgU-Gruppe „Ingo“ verhaftet


Egon Martin Zimmermann, Absolvent des katholischen Gymnasiums in Graslitz (heute Kraslice / CZ), war während des Zweiten Weltkrieges als Nachrichtensoldat beim Luftpostgauamt Dresden tätig.

Nach Kriegsende erlernte er den Beruf des Radiomechanikers und arbeitete in der Firma „Radio Friedel“ in Klingenthal. 1948 schloss er sich einer Gruppe von Freunden und Nachbarn an, um gemeinsam Schach und Skat zu spielen oder sportlichen Betätigungen nachzugehen. Klingenthal lag zu dieser Zeit im „Sperrgebiet“ der Staatlichen Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft (SAG) Wismut zur Gewinnung von Uran für die sowjetische Atomindustrie; die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung waren begrenzt.

Laut Aussage des Gruppenmitglieds Rudolf Jost beschloss die Gruppe 1949, der Propaganda der SED gegen Westdeutschland mit Flugblättern entgegenzuwirken. Egon Zimmermann fuhr mit Walter Dölling und Lothar Göhring später nach West-Berlin, um Lehrbücher zur Weiterbildung zu kaufen. Eine Nachbarin bat die jungen Männer, Informationen über ihren 1945 verhafteten Ehemann einzuholen. Sie gab der Gruppe eine Adresse an, die sie über den Radiosender RIAS erfahren hatte. So kamen die drei in Kontakt zur Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU). Ihre Gruppe erhielt den Decknamen „Ingo“ und wurde von KgU-Kurieren mit Propagandamaterial, aber auch Spionageaufträgen versorgt.

Am 20. September 1951 wurde Egon Zimmermann in Klingenthal unter dem Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer antisowjetischen Gruppe“ durch sowjetische Sicherheitsorgane verhaftet. Laut einem Verhörprotokoll war er angeblich an der Verteilung von Flugblättern und der Reproduktion von technischen Zeichnungen beteiligt und hatte der KgU die Fotografie eines Schwefelwasserstoff-Werkes in der ČSR übergeben. Nach mindestens sechs Verhören in der Untersuchungshaftanstalt des MGB in Dresden wurde Egon Zimmermann am 18. Februar 1952 vom Militärtribunal der Gruppe der Sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland (Feldpostnummer 48240) nach Artikel 58-6, Abschnitt 1, des StGB der RSFSR („Spionage“) im Gefängnis auf der Bautzner Straße Dresden zum Tode verurteilt. Mitverurteilte im Prozess waren Walter Dölling, Arno Göhring, Lothar Göhring, Rudolf Jost, Alfred Meinel und Gerhard Meisel.

Das Präsidium des Obersten Sowjets gab dem Gnadengesuch Egon Zimmermanns vom 19. Februar 1952 am 17. Mai 1952 statt und ersetzte die Todesstrafe durch eine 20-jährige Haftstrafe in einem „Besserungsarbeitslager“. Am 6. August 1952 wurde er aus dem Moskauer Butyrka-Gefängnis nach Workuta deportiert und leistete Zwangsarbeit im Schacht 4. Des Weiteren verbüßte er die Haftstrafe in den Sonderlagern Suchobeswodnoje (UnschLag) und Eichhainlager (DubrawLag) bei Potma auf dem Gebiet der heutigen Republik Mordwinien.

Am 10. Oktober 1955 wurde Egon Zimmermann entlassen und flüchtete mit seiner Frau im gleichen Jahr am 12. November in die Bundesrepublik.

Weitere Dokumente

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Quellen

  • BArch, MfS, AS 6/54, Bd. 29
  • Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, 4uk-id540-2023
  • RGWA, f. 461, d. 195830
  • Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF), f. 7523, op. 76a, d. 90, l. 148-167

Veröffentlichungen

  • Jörg Rudolph/Frank Drauschke/Alexander Sachse, Hingerichtet in Moskau. Opfer des Stalinismus aus Sachsen 1950 bis 1953, Leipzig 2007, S. 99 f