„Im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken …“

Urteile sowjetischer Militärtribunale (SMT) in Dresden

*18.12.1921 (Hindenburg (Schlesien)) | † 30.4.1952 (Moskau (Gefängnis Butyrskaja))

Georg Holewa

Georg Holewa, Aufnahme in amerikanischer Kriegsgefangenschaft, 25. Oktober 1943, WASt, Kriegsgefangenenakten US, Foto 446
Georg Holewa, Passfotografie, undatiert, ZA FSB

Spionage und Propaganda für die KgU bei der Wismut


Georg Holewa entstammte einer Bergarbeiterfamilie. Von 1939/40 an studierte er in Wismar an der Elektro-Ingenieurschule. Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs war er von 1941 bis 1943 im Einsatz, wobei er 1943 in Tunesien in Kriegsgefangenschaft geriet. Aus dieser wurde er Anfang 1945 in schwer angeschlagenem Gesundheitszustand ausgetauscht.

Holewa war verheiratet und hatte einen Sohn. Er lebte nach dem Krieg mit seiner Familie in Neudorf bei Annaberg-Buchholz. Dort ging er bei der Staatlichen Aktiengesellschaft (SAG) Wismut in Bärenstein ab Juni 1948 einer Tätigkeit als Elektriker nach. Wegen seiner technischen Vorkenntnisse wurde er zu einem Fortbildungsstudium am Bergtechnikum der SAG Wismut in Freiberg delegiert, das er von September 1949 bis April 1950 absolvierte. Ab November desselben Jahres bekleidete er die Funktion des Leiters der elektromechanischen Abteilung in einem Objekt der SAG Wismut. Aufgrund von Personaleinschränkungen verlor Holewa jedoch schon wenige Monate später, im August 1951, seine Anstellung und war arbeitslos.

In dieser Situation, die das Familienleben belastete, versuchte er in der Bundesrepublik Arbeit zu finden und beantragte seine Anerkennung als politischer Flüchtling. Dabei kam er im September 1951 in West-Berlin auch mit der KgU sowie einem westlichen Geheimdienst in Kontakt. Diese versprachen Holewa möglicherweise, ihm eine Arbeit in der Bundesrepublik zu vermitteln, wofür er jedoch Informationen zu seiner früheren Tätigkeit bei der SAG Wismut liefern sollte. Im Weiteren lieferte er ausweislich von Unterlagen der KgU Berichte über die Stärker sowjetischer Einheiten und über den Uranbergbau. Auch habe er antikommunistische Klebezettel und Flugschriften in der Umgebung seines Wohnortes verteilt.

Im Zuge des Verrats eines ehemaligen KgU-Mitarbeiters („Affäre Walter“) wurde Georg Holewa in der Nacht des 26. September 1951 in seinem Wohnhaus verhaftet. Am 16. Januar 1952 verurteilte ihn das SMT der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland (Feldpostnummer 48240) in Dresden auf Grundlage der Artikel 58-6, Abschnitt 1 (Spionage), Artikel 58-10 (Antisowjetische Propaganda) und Artikel 58-11 (Mitgliedschaft in einer konterrevolutionären Organisation) des StGB der RSFSR zum Tode. Sein Gnadengesuch wurde am 26. April 1952 abgelehnt. Zur Vollstreckung des Urteils wurde Holewa nach Moskau überführt und am 30. April 1952 im dortigen Gefängnis Butyrskaja hingerichtet. Seine sterblichen Überreste fanden auf dem Moskauer Donskoje-Friedhof ihre letzte Ruhestätte.

Die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation rehabilitierte Georg Holewa am 24. Juli 1998 als Opfer politischer Repressionen.

Weitere Dokumente

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Quellen

  • Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, 7ud-4435-52
  • Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF), f. 7523, op. 76a, d. 86

Veröffentlichungen

  • "Erschossen in Moskau ..." Die deutschen Opfer des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje 1950-1953, hrsg. von Arsenij Roginskij, Frank Drauschke und Anna Kaminsky, 3. Auflage, Berlin 2008
  • Enrico Heitzer‚ „Affäre Walter“. Die vergessene Verhaftungswelle, Berlin 2008, S. 98 f