„Im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken …“

Urteile sowjetischer Militärtribunale (SMT) in Dresden

*8.11.1925 (Braunschweig) | † 24.12.1951 (Moskau (Gefängnis Butyrskaja))

Karl-Heinz Döring

Karl-Heinz Döring, Fotografie aus der Untersuchungsakte, undatiert, ZA FSB

Für die Weitergabe öffentlicher Informationen zum Tode verurteilt


Karl-Heinz Döring entstammte einer Arbeiterfamilie und besuchte die Volksschule. Anschließend machte er eine Lehre zum Dreher. Von 1942 bis 1945 nahm er am Zweiten Weltkrieg vornehmlich an der Ostfront teil, zuletzt im Dienstgrad eines Unteroffiziers.

Karl-Heinz Döring lebte mit seiner Frau und seiner Tochter in Leipzig. Er arbeitete dort nach dem Krieg zunächst im Gewerkschaftsverlag und später als sogenannter Betriebsabrechner bei der Tageszeitung „Märkischen Volksstimme“. Er war zudem von 1947 bis 1950 Mitglied der LDP. In den Jahren 1948/49 erkrankte er schwer an einer Lungentuberkulose und erlitt zudem einen schweren Nervenzusammenbruch.

Noch während seiner Zeit in der LDP nahm Döring im November 1949 in West-Berlin Kontakt mit dem RIAS auf. Diesem lieferte er Berichte von Betriebs- und Einwohnerversammlungen sowie zur vorherrschenden Stimmung in seinem Umfeld. Ebenso sammelte und übergab er öffentlich verfügbare Zeitschriften und Broschüren. Im Gegenzug erhielt er vom RIAS, den er zwischen Dezember 1949 und März 1951 sieben Mal aufsuchte, Informationsmaterialien und Flugblätter, die er in Umlauf bringen wollte. Für dieses Unterfangen gewann Döring zudem rasch vier Bekannte.

Am 27. Mai 1951 wurde Döring in Leipzig verhaftet. Zunächst in Leipzig-Leutzsch inhaftiert, wurde er später in das sowjetische Untersuchungsgefängnis an der Bautzner Straße in Dresden verlegt. Dort verurteilte ihn das SMT der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland (Feldpostnummer 48240) am 1. Oktober 1951 auf Grundlage der Artikel 58-6, Abschnitt 1 (Spionage), Artikel 58-10, Abschnitt 2 (antisowjetische Propaganda) und Artikel 58-11 (Mitgliedschaft in einer konterrevolutionären Organisation) des StGB der RSFSR zum Tode. Die vier anderen „Gruppenmitglieder“ – Günter Lange, Heinz Moritz, Helmut Beyer und Karl Schierhorn – erhielten Haftstrafen zwischen zehn und 25 Jahren in sogenannten Besserungsarbeitslagern.

Man verlegte Döring daraufhin am 10. Oktober in die sowjetische Haftanstalt in Berlin-Lichtenberg. Nach seiner Überführung in die Sowjetunion und Ablehnung seines Gnadengesuches wurde er am 24. Dezember 1951, am Heiligabend, im Moskauer Gefängnis Butyrskaja hingerichtet. Der Leichnam wurde verbrannt, die Asche in ein Massengrab auf dem Friedhof Donskoje in Moskau geschüttet.

Karl-Heinz Döring wurde am 29. Januar 1996 von der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation als Opfer politischer Repression rehabilitiert. In der dazugehörigen Begründung heißt es, dass „die praktische Ausführung eines Spionageauftrages […] nicht festgestellt werden“ konnte.

Weitere Dokumente

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Quellen

  • Dokumentationsstelle Dresden, Akte Helmut Beyer
  • Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF), f. 7523, op. 76a, d. 53

Veröffentlichungen

  • "Erschossen in Moskau ..." Die deutschen Opfer des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje 1950-1953, hrsg. von Arsenij Roginskij, Frank Drauschke und Anna Kaminsky, 3. Auflage, Berlin 2008, S. 163