*4.8.1906 (Netzschkau) | † 30.4.1952 (Butyrka-Gefängnis Moskau)
Kurt Frank
Vorwurf: Industriespionage im Vogtland
Kurt Frank war ausgebildeter Bauingenieur und arbeitete während des Zweiten Weltkriegs in der Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt (DVL) und im Reichsluftfahrtministerium in Berlin. Dabei soll er unter anderem mit der Produktion der V-Waffen befasst gewesen sein.
Nach Kriegsende und Entlassung aus britischer Kriegsgefangenschaft zog er gemeinsam mit seiner Frau und seinem Sohn in seinen Geburtsort Netzschkau im Vogtland. Wegen seiner Mitgliedschaft in der NSDAP seit 1933 wurde er auf Beschluss der Entnazifizierungskommission des Landkreises Plauen vom 11. Februar 1948 fristlos als Leiter des Labors der Firma „Fichtel & Sachs“, die zur sowjetisch geführten Aktiengesellschaft „Awtowelo“ Reichenbach gehörte, entlassen. Er fand eine Anstellung als Konstrukteur bei der Firma „Theater- und Kinotechnik Reichenbach“. Seit 1. Januar 1951 war Kurt Frank als Statiker beim VEB „Industrie-Entwurf“ in Berlin beschäftigt.
Die Dienststelle Plauen der DDR-Staatssicherheit ermittelte zwischen Ende 1949 und Juli 1951 aufwändig gegen Kurt Frank, da er als „Reaktionär“ galt, intensive Geschäftskontakte zu früheren Arbeitskollegen im Westen unterhielt und oft nach Berlin fuhr. Der Verdacht der Werksspionage ließ sich jedoch nicht erhärten.
Am 15. Oktober 1951 wurde Kurt Frank auf Veranlassung der sowjetischen Geheimpolizei von der DDR-Staatssicherheit in seiner Wohnung in Berlin-Baumschulenweg verhaftet und anschließend nach Dresden überstellt. Die sowjetischen Ermittler warfen ihm vor, einem Agenten in Westberlin Informationen über Art und Umfang der Produktion in verschiedenen Betrieben im Vogtland übermittelt und damit Wirtschaftsspionage betrieben zu haben. So soll er zwischen April 1950 und Oktober 1951 unter anderem über die Belegschaftsstärke, den Produktionsumfang und die Art der Erzeugnisse bei „Fichtel & Sachs“, in vogtländischen Textilbetrieben sowie bei der Wismut AG berichtet haben.
Das SMT der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland (Feldpostnummer 48240) verurteilte Kurt Frank am 18. Januar 1952 in Dresden auf der Grundlage der Artikel 58-6 (Spionage) und 58-11 (Mitgliedschaft in einer konterrevolutionären Organisation) StGB der RSFSR gemeinsam mit seinem früheren Arbeitskollegen Egon Werner zum Tode durch Erschießen.
Kurt Frank erklärte in seinem Gnadengesuch, der Empfänger seiner nicht-militärischen Informationen habe ihm gesagt, diese seien für Wirtschaftsplanungen im Auftrag der CDU bestimmt gewesen. Da es sich um reine Friedensproduktion und öffentlich bekannte Angaben handelte, könne er nicht glauben, sich eines schwerwiegenden Verbrechens gegen die Sowjetunion schuldig gemacht zu haben.
Am 30. Januar 1952 wurde Kurt Frank in das MGB-Gefängnis Nr. 6 Berlin-Lichtenberg überstellt und von dort nach Moskau verschleppt. Vier Tage nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs wurde er am 30. April 1952 im Moskauer Butyrka-Gefängnis erschossen. Seine Asche wurde in ein Massengrab auf dem Donskoje-Friedhof in Moskau verkippt.
Die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation rehabilitierte Kurt Frank am 30. Oktober 1998. Zur Begründung heißt es, er habe keine speziell geschützten Staatsgeheimnisse weitergegeben.
Weitere Dokumente
- Kurt Frank, Rehabilitierungsbescheid, Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, 30. Oktober 1998
- Urteil des Militärtribunals der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland (Feldpostnummer 48240) gegen Kurt Frank und Egon Werner, Dresden, 18. Januar 1952, Zentralarchiv des FSB
- Bericht des MfS über die Festnahme von Kurt Frank "auf Veranlassung der Freunde", 16.10.1951, BArch, MfS, HA VIII/RF/1771/9n(2541/51)
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