„Im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken …“

Urteile sowjetischer Militärtribunale (SMT) in Dresden

*25.10.1919 (Meißen) | † 30.4.1952 (Moskau (Gefängnis Butyrskaja))

Lothar Däßler

Lothar Däßler, Porträtfotografie, undatiert, Privatbesitz Mathias Däßler

Militärspionage für eine Zuzugserlaubnis in den Westen


Der gebürtige Meißner, der eine besondere mathematisch-naturwissenschaftliche und musische Begabung besaß, legte 1938 sein Abitur an der Landesschule St. Afra ab. Sein Vater Gustav, SPD-Mitglied und Stadtverordneter, war 1933 von den Nationalsozialisten als Gewerbeoberlehrer entlassen worden. Zum deutschen Angriff auf Polen wurde Lothar Däßler zur Wehrmacht eingezogen, wo er zunächst im Musikkorps eines Infanterie-Regiments sowie später als Funker diente und an den Feldzügen gegen Polen, Frankreich und die Sowjetunion teilnahm. 1944 heiratete er Erika Stabenau, deren Vater Karl, Stadtbaudirektor von Meißen, ebenfalls als SPD-Mitglied von den Nationalsozialisten entlassen worden war. Im November 1944 kam beider Sohn Klaus zur Welt.

Nach kurzzeitiger amerikanischer Kriegsgefangenschaft kehrte Lothar Däßler Ende November 1945 nach Meißen zurück. Im Februar 1946 trat er der CDU bei und begann zusammen mit seiner Ehefrau als Neulehrer-Paar in der Volksschule Burkhardtswalde zu unterrichten, wo er zeitweise als Schulleiter wirkte. Im Mai 1950 legte er die Zweite Lehrerprüfung für das Lehramt an der Grundschule ab. Anfang September 1950 wurde er an die Oberschule Meißen versetzt.

Im Juli 1950 wurde seine Ehe geschieden. Im Oktober 1950 heiratete er die Lehrerin Gabriele Fiedler und im Juli 1951 wurde der gemeinsame Sohn Mathias geboren. Das Sorgerecht für seinen Sohn Klaus wurde zunächst ihm, 1951 jedoch der Mutter Erika zugesprochen.

Am 7. November 1951 brach Lothar Däßler überstürzt nach Berlin auf und wurde bei einer Kontrolle im Zug einer körperlichen Durchsuchung unterzogen, bei der die Transportpolizei ein chiffriert beschriebenes A4-Blatt fand, das er versteckt zu halten versuchte. Während seiner Vernehmung durch die Kriminalpolizei in Dresden gab er an, seit August 1951 an eine nicht näher bezeichnete Stelle in Westberlin viermal Aufzeichnungen über Kasernen, Truppenstärke, Waffentypen und Verlegungen der sowjetischen Besatzungstruppen in Meißen sowie Kfz-Kennzeichen von deren Militärfahrzeugen übergeben zu haben. Auslöser der Spionagetätigkeit sei die Übertragung des Sorgerechts für Klaus an seine frühere Ehefrau Erika gewesen. Daraufhin habe er sich mit seiner ganzen Familie nach Westberlin absetzen wollen und diesbezüglich in der Stadt Informationen eingeholt. Auf der genannten Dienststelle habe man ihm versprochen: „Wenn Sie uns helfen, können wir Ihnen auch helfen.“ Nach der Vernehmung nahm die Staatssicherheit Lothar Däßler wegen Spionageverdachts in Gewahrsam. Aus diesem wurde er mehrfach zu Verhören an die sowjetische Geheimpolizei überstellt.

Am 16. Januar 1952 verurteilte das Militärtribunal der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland (Feldpostnummer 48240) Lothar Däßler in Dresden auf der Grundlage der Artikel 58-6, Abs. 1 (Spionage) und Artikel 58-10, Abs. 2 (antisowjetische Propaganda) StGB der RSFSR zum Tode durch Erschießen. In seinem Gnadengesuch beteuerte Lothar Däßler, dass er sich nicht aus Hass gegen die Sowjetunion, sondern in seelischer Not und in Sorge um seine Familie zur Spionage habe überreden lassen. Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR lehnte das Gnadengesuch jedoch am 26. April 1952 ab. Das Todesurteil wurde am 30. April 1952 im Butyrka-Gefängnis in Moskau vollstreckt. Die Asche von Lothar Däßler wurde in ein Massengrab auf dem Donskoje-Friedhof in Moskau gekippt.

Seine Ehefrau Gabriele, die durch Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit über die Verhaftung ihres Mannes informiert worden war, stellte zahlreiche Nachforschungsanträge an verschiedene deutsche und sowjetische Dienststellen. Am 17. Januar 1957 teilte ihr der Suchdienst des Roten Kreuzes der DDR mit, dass ihr Ehemann am 30. April 1952 in der Sowjetunion verstorben sei.

Die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation rehabilitierte Lothar Däßler am 24. Juli 1998 als Opfer politischer Repressionen.

Weitere Dokumente

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Quellen

  • BArch, MfS, HA IX/11 SMT Bd. 16; BV Ddn AU 383/52 T 1-3
  • Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, K-97346
  • Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF), f. 7523, op. 76a, d. 86
  • Zentralarchiv des FSB (ZA FSB), P-2864

Veröffentlichungen

  • "Erschossen in Moskau ..." Die deutschen Opfer des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje 1950-1953, hrsg. von Arsenij Roginskij, Frank Drauschke und Anna Kaminsky, 3. Auflage, Berlin 2008, S. 156