„Im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken …“

Urteile sowjetischer Militärtribunale (SMT) in Dresden

*23.3.1929 (Prietitz) | † 30.4.1952 (Moskau (Gefängnis Butyrskaja))

Rolf Hummel

Rolf Hummel, Fotografie während der Untersuchungshaft, undatiert, ZA FSB

Für Flugblattverteilungen und antisowjetische Parolen in Moskau hingerichtet


Rolf Hummel wuchs südlich von Kamenz in Prietitz auf und entstammte einer Bauernfamilie. Er selbst war Landwirt und arbeitete zudem als Müllermeister. 1947 trat er der LDP bei.

Im Raum Kamenz war unter anderem eine Gruppe aktiv, die sich gegen die zunehmende Sowjetisierung der DDR stellte. Sie pflegte Kontakt zur KgU und war dort unter dem Namen „Martin Koch“ gelistet. Auch Hummel war Mitglied dieser Gruppe und übernahm im Januar 1951 deren Führung, nachdem sein Vorgänger nach West-Berlin geflohen war.

Die Gruppenmitglieder beteiligten sich an Flugblattverteilungen und schrieben antisowjetische Parolen an Häuserwände. Der älteste Bruder Hummels, Werner, war auch Teil der Gruppe und fungierte als Kurier zwischen Prietitz und West-Berlin. Er hielt somit den Kontakt zur KgU und bekam Informationen, Anweisungen und die Materialien für die Aktivitäten der Gruppe.

Zwischenzeitlich waren Hummel und seine Mitstreiter unwissentlich für das frühere KgU-Mitglied Hanfried Hiecke (Deckname „Walter“), ihrem früheren Kontaktmann bei der KgU, tätig. Nachdem dieser jedoch wiederholt darauf bestanden hatte, dass die Gruppe militärische Informationen sammeln solle, brachen die Hummel-Brüder die Verbindung zu „Walter“ ab. Von der KgU erfuhren sie erst später, dass „Walter“ nicht mehr Teil der Organisation war.

Nachdem Mitglieder einer anderen oppositionellen Gruppe aus dem benachbarten Rammenau Ende August 1951 verhaftet worden waren, machten sich auch die Oppositionellen um Hummel Sorgen. Werner Hummel erkundigte sich in West-Berlin, ob für die Gruppe eine Gefahr bestehe, zumal die Rammenauer zuvor ebenfalls ein enges Tätigkeitsverhältnis mit „Walter“ pflegten. Doch die KgU beschwichtigte die jungen Männer und betonte, dass die Gruppe nicht gefährdet sei.

Doch schon am 3. September 1951 wurde Rolf Hummel auf dem elterlichen Bauernhof in Prietitz durch die sowjetische Geheimpolizei verhaftet und in das sowjetische Untersuchungsgefängnis in Bautzen gebracht. Zwei Wochen später erfolgte seine Verlegung in das sowjetische Untersuchungsgefängnis in der Bautzner Straße in Dresden. Dort fällte das SMT der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen (Feldpostnummer 48240) am 25. Januar 1952 die Urteile gegen ihn und seinen Bruder. Auf Grundlage von Artikel 58-6 (Spionage), Artikel 58-10 (antisowjetische Propaganda) und Artikel 58-11 (Mitgliedschaft in einer konterrevolutionären Organisation) erhielt der 22-jährige Rolf Hummel das Todesurteil. Werner Hummel konnten die sowjetischen Ermittlungsbehörden keine direkte Beteiligung nachweisen, sodass sie ihn auf Grundlage von Artikel 58-12 (Verletzung der Anzeigepflicht) zu sieben Jahren Haft in einem „Besserungsarbeitslager“ verurteilten.

Bald darauf begann der Transport Rolf Hummels in die UdSSR. Über Berlin-Lichtenberg und Brest wurde er in das Moskauer Gefängnis Butyrskaja verlegt. Am 26. April 1952 lehnte das Präsidium des Obersten Sowjets sein Gnadengesuch ab. Vier Tage später, am 30. April 1952, wurde das Urteil im Gefängnis vollstreckt, die Asche Hummels anschließend auf dem Friedhof Donskoje in Moskau verstreut.

Am 24. Januar 1995 rehabilitierte die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation Rolf und Werner Hummel als Opfer politischer Repressionen.

Weitere Dokumente

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Quellen

  • Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF), f. 7523, op. 76, d. 68

Veröffentlichungen

  • "Erschossen in Moskau ..." Die deutschen Opfer des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje 1950-1953, hrsg. von Arsenij Roginskij, Frank Drauschke und Anna Kaminsky, 3. Auflage, Berlin 2008, S. 239
  • Enrico Heitzer, "Affäre Walter". Die vergessene Verhaftungswelle, Berlin 2008, S. 83 f.